Das Wichtigste: Die Pflegegrade und das Finanzielle


In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die sich am Schweregrad der Erkrankung orientieren. Je weniger sich der Betroffene selbst versorgen kann, desto höher ist der Pflegegrad

  • Pflegegrad 1

    Dies trifft zu, wenn die Selbstständigkeit nur in geringem Maße beeinträchtigt ist und der Betroffene sich eigentlich noch selbst um sich kümmern kann. Etwa leichte motorische Einschränkungen, wie Probleme beim Gehen oder dem Stehen.

    Personen im Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Jedoch können Sie weitere Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen.

    • Bis zu € 125 monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen


  • Pflegegrad 2

    Hier hat der Betroffene bereits erhebliche Schwierigkeiten den Alltag ohne fremde Hilfe zu meistern. Meist braucht er Unterstützung im Haushalt und beim Einkaufen, aber eventuell auch bei der Körperpflege.

    In diesem Fall bekommt der Versicherte Pflegegeld, sofern er zu Hause versorgt wird. Erfolgt die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst, können Pflegesachleistungen bezogen werden.

    • € 316 monatliches Pflegegeld oder
    • € 689 monatlich für Pflegesachleistungen
    • Monatlich € 770 als Zuschuss für eine vollstationäre Pflege im Pflegeheim
    • Monatlich € 689 für eine teilstationäre Pflege, € 125 pro Monat als Entlastungsbetrag
    • Maximal € 1.612 pro Jahr für Kurzzeitpflege
    • Maximal € 1.612 pro Jahr für Verhinderungspflege


  • Pflegegrad 3

    Bei einer schweren Beeinträchtigung ist der Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage den Haushalt selbstständig zu führen, Einkäufe zu erledigen oder sich selbst ohne fremde Hilfe zu pflegen.

    Auch hier kann entweder Pflegegeld oder Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst bezogen werden.

    • € 545 monatliches Pflegegeld oder
    • € 1.298 monatlich für Pflegesachleistungen
    • Monatlich € 1.262 als Zuschuss für eine vollstationäre Pflege im Pflegeheim
    • Monatlich € 1.298 für eine teilstationäre Pflege
    • € 125 pro Monat als Entlastungsbetrag


  • Pflegegrad 4

    Hier liegt bereits eine besonders schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. In der Regel benötigt der Betroffene mehrmals täglich und auch nachts Hilfe.

    Im Pflegegrad 4 haben Betroffene die Auswahl zwischen dem monatlichen Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt.

    • € 728 monatliches Pflegegeld oder
    • € 1.620 monatlich für Pflegesachleistungen
    • Monatlich € 1.775 als Zuschuss für eine vollstationäre Pflege im Pflegeheim
    • Monatlich € 1.612 für eine teilstationäre Pflege
    • € 125 pro Monat als Entlastungsbetrag
    • Maximal € 1.612 pro Jahr für Kurzzeitpflege
    • Maximal € 1.612 pro Jahr für Verhinderungspflege


  • Pflegegrad 5

    Diese pflegebedürftigen Menschen haben meist hohe oder besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Meist befinden sich Betroffene mit Pflegegrad 5 in einer stationären Betreuung oder werden zumindest von einem mobilen Pflegedienst mitversorgt.

    Auch im Pflegegrad 5 besteht die Möglichkeit Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu beziehen.

    • € 901 monatliches Pflegegeld oder
    • € 1.995 monatlich für Pflegesachleistungen
    • Monatlich € 2.005 als Zuschuss für eine vollstationäre Pflege im Pflegeheim
    • Monatlich € 1.995 für eine teilstationäre Pflege
    • € 125 pro Monat als Entlastungsbetrag
    • Maximal € 1.612 pro Jahr für Kurzzeitpflege
    • Maximal € 1.612 pro Jahr für Verhinderungspflege
WICHTIG: Pflegegeld wird nur in Fällen der häuslichen Pflege ausbezahlt.

Weitere Geldleistungen neben dem Pflegeunterstützungsgeld

  • Befreiung der Rezeptgebühr

  • Anspruch auf einen Pflegekurs
    Wenn du einen Angehörigen zu Hause unterstützt und pflegst, hast du die Möglichkeit einen kostenlosen Pflegekurs zu besuchen. Dort erhältst du genaue Anleitungen und wertvolle Hilfestellungen. Zudem triffst du dort auch andere Menschen, die in der gleichen Situation sind wie du und kannst dich mit ihnen austauschen. Du kannst dich bei deiner Kranken- und Pflegekasse über die nächsten Kurse informieren.

  • Pflegehilfsmittel im Wert von € 40 (Erstattung bei Bestellung über die Pflegekasse).

  • Umbau des Wohnraums wg. der Erkrankung: max. € 4.000 (die Pflegekasse unterstütz dies mit einer einmaligen Zahlung).
  • Hausnotruf, Anschaffung: € 10,49 einmalig in allen Pflegestufen
    • Hausnotruf, laufende Kosten: € 18,36 monatlich.

      Was ist ein Hausnotruf?
      Hierbei handelt es sich meist um einen Armbandsender, welcher mit einem an das Telefonnetz angeschlossenen Hausnotrufgerät verbunden ist. Wird der Notfallknopf am Armbandsender betätigt, setzt das Notrufgerät einen Notruf an die damit verbundene Notrufzentrale ab.

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