Kinder haben Rechte!


Die Anwendung der Kinderrechte sollte selbstverständlich sein – ist sie aber nicht.

Die Menschenrechte gelten für alle, Kinder und Jugendliche bilden da keine Ausnahme. Allerdings brauchen ihre Bedürfnisse, Wünsche und Interessen besondere Förderung und besonderen Schutz. Darum wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (UN-KRK) verabschiedet. Die Unterzeichnenden haben sich verpflichtet, die dort festgeschriebenen Rechte zu achten und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu treffen.

Allerdings werden die Kinderrechte jeden Tag verletzt und missachtet, weltweit, auch in Deutschland: Kinder haben das Recht, in sozialer Sicherheit und mit einem angemessenen Lebensstandard aufzuwachsen. Dennoch gibt es in Deutschland 3 Millionen Kinder, die in Armut leben. Kinder haben das Recht, an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt zu werden. Es kommt jedoch immer noch vor, dass Kinder in familiengerichtlichen Verfahren nicht angehört werden. Nach wie vor gibt es in Deutschland Kinder, die täglich Gewalt ausgesetzt sind. Die Zahlen zu körperlicher und sexueller Gewalt gegenüber Kindern sind hoch. Die Dunkelziffern werden noch viel höher liegen.

Bei den Entscheidungen von Politik, Justiz und Verwaltung sind weder die Umsetzung noch die Anwendung noch die Förderung der Kinderrechte maßgebend. Auch gesamtgesellschaftlich besteht ein mangelndes Bewusstsein über die Rechte und den besonderen Schutz von Kindern. Die Kinderrechte müssen daher so dringend wie nachdrücklich einer großen Öffentlichkeit bekannt gemacht und Entscheidungsträgern ans Herz gelegt werden. Für ihre Anwendung und Durchsetzung im täglichen Leben tragen allerdings nicht nur die Staaten allein Verantwortung: Wir alle müssen uns für die tatsächliche Anwendung der Kinderrechte einsetzen!


>> Lesen Sie unten einen Auszug unserer bundesweiten Projektarbeit.

Das Bundeskabinett hat die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz beschlossen!
Doch was bedeutet das in der Praxis?

Kinder als subjektive Grundrechtsträger
Die rechtliche Position von Kindern soll nun durch die Verfassung gestärkt werden. Denn mit der jetzigen Formulierung wird Kindern ausdrücklich ein Recht auf Achtung und Schutz ihrer verfassungsmäßigen Rechte verankert. Insbesondere wird das Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit benannt.
>> WIR MEINEN: längst überfällig.

Die Verankerung des Kindeswohlprinzips
Bei Entscheidungen und Angelegenheiten, die Kinder betreffen, müssen sich Politik, Gerichte und Behörden nun stärker mit den kindlichen Interessen und Belangen auseinandersetzen.

WIR MEINEN: Leider muss das Kindeswohl nur angemessen und nicht vorrangig berücksichtigt werden. Das lässt immer noch einen großen Handlungsspielraum zu und bleibt damit hinter dem Ziel, die Interessen von Kindern wirklich ernst zu nehmen.

Recht auf Gehör
Die Beteiligung von Kindern ist eines der zentralen Prinzipien der Kinderrechtskonvention. Mitbestimmung stärkt Kinder, erzeugt Selbstbewusstsein und hat eine persönlichkeitsbildende Funktion. Kinder sollen bei allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt und ihre Meinung entsprechend ihrer Reife berücksichtigt werden. Der Regelungstext sieht das Recht auf rechtliches Gehör bei Einzelentscheidungen von Gerichten oder Behörden vor.

WIR MEINEN: Ob ihre Meinung auch wirklich berücksichtigt werden muss, geht aus dem Regelungstext nicht hervor.

Rechtsstellung Eltern
Immer wieder werden Bedenken geäußert, das Dreiecksverhältnis Staat – Eltern – Kind würde durch die Aufnahme von Kinderrechten angetastet werden. Dabei stärkt die Kinderrechtskonvention die Elternrechte, was in Art. 5 der UN-KRK in der Respektierung des Elternrechts ausdrücklich formuliert wird. Im Regelungstext bleibt das Verhältnis von Eltern und Staat unberührt und die Rechte und Pflichten der Eltern bleiben bestehen.

WIR MEINEN: Die Rechte von Kindern stehen den Rechten der Eltern demnach nicht entgegen. 




“Kinderrechte ins Grundgesetz" - aber richtig!"

In der 19. Legislaturperiode hatte sich die Koalition ein wichtiges Ziel gesetzt: die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Nach jahrelangem Ringen hatte die Bundesregierung am 20. Januar 2021 einen Entwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz verabschiedet.


.Der Bundesrat befasste sich mit dem Vorschlag am 26. März 2021.  Als Mitstreiterin der Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ hatte sich die Deutsche Kinderhilfe mit mehr als 100 Organisationen und Verbände zusammengetan und forderten in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich auf ein Gesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Doch der Gesetzentwurf scheiterte an der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit.  Regierungsfraktion und Opposition konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Wortlaut einigen. Über den Begriff, ob das Wohl des Kindes angemessen oder vorrangig berücksichtigt werden sollte, konnte keine Einigkeit hergestellt werden.  Die UN-Formulierung ist hier eindeutig und verpflichtet die Staaten das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Es ist enttäuschend, dass eine so große Chance vertan wurde.  Die Formulierung, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung eine „angemessenes Kindeswohl“ betonte, war somit unzureichend und bedeutete keine Stärkung der Kinderrechte.

Denn die Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland beitragen und darf in keinem Fall hinter die UN-KRK zurückfallen.

Nun soll es in der 20. Legislaturperiode einen erneuten Anlauf geben, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen ­– darauf hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verständigt. Dabei möchte sie sich maßgeblich an der UN-Kinderrechtskonvention orientieren. Ein Gesetzentwurf liegt aber bisher noch nicht vor.



Den gemeinsamen Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ mit einer Liste aller Organisationen findet ihr hier zum Download:

Appell "Kinderrechte ins Grundgesetz" - aber richtig!"


Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz!

Vor 30 Jahren ist die UN-Kinderrechtskonvention (kurz: UN-KRK) in Deutschland in Kraft getreten. Die Realisierung der Kinderrechte ist ein langwieriger Prozess. Deutschland hat die Kinderrechte zwar ratifiziert, allerdings werden diese von Politik und Gesellschaft immer noch nicht umfänglich berücksichtigt.

Die Deutsche Kinderhilfe ist der Ansicht, dass viele Umsetzungsdefizite der UN-KRK sich mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz besser überwinden ließen und die Position von Kindern dadurch gestärkt würde.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben spezifische Bedürfnisse und damit auch spezifische Rechte. Hierfür trägt die Gesamtgesellschaft die Verantwortung, nicht nur die Eltern. Die Interessen und Belange von Kindern müssen stärker in den Fokus rücken. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz kann einen Beitrag leisten, die Rechte von Kindern in allen Rechtsgebieten besser durchzusetzen und anzuwenden.

Folgende Kernprinzipien sollten im Grundgesetz berücksichtigt werden:

  • Vorrang des Kindeswohls bei allen Entscheidungen, die das Kind betreffen
  • Beteiligung des Kindes an ihn betreffenden Entscheidungen
  • Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz beschlossen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Formulierungsvorschlag vorlegen.

Die Deutsche Kinderhilfe setzt sich dafür ein, dass die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz keine reine Symbolpolitik ist, sondern die Situation von Kindern in Deutschland wirklich verbessert.


Mitwirkung am Schattenbericht der National Coalition

Prüfung: Setzt die Bundesregierung die Kinderrechte in Deutschland umfassend um?

Werden Kinder in Deutschland umfassend vor Gewalt geschützt, ihrer Entwicklung entsprechend gefördert und an sie betreffenden Entscheidungen beteiligt?

Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes alle fünf Jahre einen Bericht über die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der UN-KRK zu erstatten (Art. 44). Nichtregierungsorganisationen sind dazu aufgerufen, einen ergänzenden Bericht – den sog. Schattenbericht – zu erstellen, um aus der Sicht der Zivilgesellschaft den Stand der Umsetzung zu beschreiben. Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention koordiniert den Prozess mit mehreren ihrer Mitgliedsorganisationen.

Die Deutsche Kinderhilfe wirkt im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der BAG Kommunale Kinderinteressen am Schattenbericht der National Coalition mit. Wir haben die Themenpatenschaft zum Thema „Koordinierungsstelle“ übernommen. Die Bundesregierung ist dazu aufgerufen, „eine zentrale Koordinierungsstelle“ einzurichten, die die Umsetzung der Kinderrechte prüft. In unserem Textentwurf bemängeln wir, dass die Bundesregierung es bis heute versäumt hat, dieser Aufgabe nachzukommen.

In einer Anhörung vor dem UN-Ausschuss stellt die Bundesregierung alle fünf Jahre ihren Bericht zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland vor. Der jüngste Bericht wurde am 5. September 2022 vor dem UN-Ausschuss vorgestellt. Ebenso wird der Schattenbericht der NGOs präsentiert. Drei Wochen später, am 29. September 2022, hat der UN-Ausschuss auf den Bericht der Bundesregierung reagiert und Empfehlungen sogenannte „concluding observations“ ausgesprochen. Dabei stellt er aktuell fest, dass es noch erheblichen Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland gibt. Ganz oben und zentral steht dabei die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Auch schlägt er eine umfassende Kinderrechtspolitik und -strategie auf Bundesebene als Grundlage für Planungen und Strategien auf Landes- und kommunaler Ebene vor. Die Forderung der Schaffung einer Koordinierungsstelle (für die die Deutsche Kinderhilfe die Themenpatenschaft übernommen hatte,) hat der UN-Ausschuss wie bereits 2014 aufgenommen und empfiehlt Deutschland eine zentrale Koordinierungsstelle mit korrespondierenden Koordinierungsstellen auf Länderebenen aufzubauen. Dies sollen für eine übergreifende Koordination aller Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Konvention einschließlich der Umsetzung der Verschiedene sektorale Strategien zu Kinderrechten zuständig sein.

Weitere Defizite sieht der Ausschuss u.a. auch beim Thema Gewalt gegen Kinder und sexuellem Missbrauch sowie beim Schutz von Minderheiten vor Diskriminierung und beim Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen.

Mitgliedschaft: Die Deutsche Kinderhilfe engagiert sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft und setzt sich bundesweit für die Umsetzung der Kinderrechte ein.

Kinderrechte-Broschüre erschienen:

Kinderrechte-Broschüre erschienen: UN-Kinderrechtskonvention geschrieben für junge Menschen

Jeder Mensch besitzt Rechte. Die Menschenrechte gelten für alle. Kinder und Jugendliche haben allerdings Bedürfnisse, Wünsche und Interessen, die besonders zu schützen und zu fördern sind. Darum hat die UNO vor mehr als 25 Jahren die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet. Kinderrechte sind ein wichtiges Thema und sie betreffen uns alle. Die Deutsche Kinderhilfe will dazu beitragen, dass die Kinderrechte in der Öffentlichkeit bekannter werden!

Wir sind überzeugt, dass Kinder vor allem dann stark sein können, wenn sie ihre Rechte kennen und diese einfordern können. Aus diesem Grund sollen Kinder, Jugendliche und Erwachsene über die Rechte aufgeklärt werden und sich gemeinsam an deren Umsetzung beteiligen.

Kinderrechte ermöglichen Kindern, bei für sie relevanten Entscheidungen mitzubestimmen und z.B. ihren Anspruch auf Bildung sowie auf eine gesunde Entwicklung geltend zu machen. Kinder sollen entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife beteiligt und ihre Interessen bei allen staatlichen Maßnahmen berücksichtigt werden.

Die Aufklärung über und die Vermittlung von Kinderrechten ist unser Ziel. Die UN-Kinderrechtskonvention ist in einer Sprache formuliert, die Kinder nur schwer verstehen. Mit dieser Broschüre werden die Rechte für Kinder verständlich erklärt. Zusätzliche Informationen und Fallbeispiele regen zur Diskussion an. Zudem ist die Deutsche Kinderhilfe Initiatorin des Theaterstücks „Alles was RECHT ist!“, in welchem die Kinder in spielerischer Weise einige der wichtigsten Kinderrechte kennenlernen. Ein spielerischer Umgang mit dem Thema Kinderrechte ist hilfreich, um sich altersgerecht mit den einzelnen Rechten auseinandersetzen zu können.


Fachtagung „Kindgerechte Justiz“

Das Recht auf Zugang zum Recht ist ein Menschenrecht. Kinder und Jugendliche stoßen immer wieder an schier unüberwindbare Hürden, wollen sie sich in sie betreffenden Verfahren Gehör und Berücksichtigung verschaffen. „Recht(e) haben und Recht bekommen“ scheint für Kinder und Jugendliche oft zweierlei zu sein. Obwohl das Kindeswohl und der Kindeswille Grundpfeiler des materiellen und prozessualen Rechts sind, spielen die kindliche Autonomie und die Verwirklichung der Rechte der Kinder nach der UN-Kinderrechtskonvention noch immer eine viel zu kleine Rolle im Rechtssystem. Auf unserer Fachtagung „Kindgerechte Justiz“ haben wir uns mit einer Vielzahl von ExpertInnen ausgetauscht und über neue Ansätze und Ideen diskutiert.

Näheres zur Fachtagung finden Sie hier:



Webinare

Pädagogische Fachkräfte sind stetig mit neuen Anforderungen konfrontiert: Ob Themen wie Inklusion, Kinderrechte oder Kinderschutz – mit den Aufgaben sind vielfach neue gesetzliche Bestimmungen, Kenntnisse und Kompetenzen verknüpft. Für Fachkräfte bedeutet dies, sich in verschiedenen Bereichen immer wieder weiterzubilden, um den Anforderungen auch gerecht zu werden.Es ist oftmals schwer für Einrichtungen wie Kitas oder Schulen, Fortbildungsmöglichkeiten für alle Mitarbeitenden zu schaffen, die finanziellen Mittel dafür aufzubringen und die Mitarbeitenden bei enger Personaldecke freizustellen. Online-Seminare sind eine tolle Alternative zu regulären Fortbildungen, denn die Fachkräfte können sie jederzeit und an jedem beliebigen Ort ansehen, sie müssen keine Reisekosten tragen und können jederzeit die Stopp-Taste drücken.

Folgende Webinare haben wir aufgezeichnet:

  • Kinderschutz in der Kita
  • Kinderrechte in der Kita
  • Die Paragraphen 8a & 8b des SGB VIII

Die Aufzeichnungen erfolgten in Zusammenarbeit mit dem Wolters Kluwer Verlag.
 

Die Webinare sind auf der Plattform von KiTa-aktuell.de nach Anmeldung einzusehen.

Kooperationspartner:

Theaterensemble SakramO 3D
www.sakramo3d.info


Sponsor:
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